Der Teilzeitstatus wird jeweils zu Beginn des Semesters in der beantragt und gilt in der Regel für ein Studienjahr. Ein Wechsel in das Vollzeitstudium ist jederzeit zum Semesterende möglich. Koordinierungsstelle Teilzeitstudium
Im Teilzeitstudium besuchen Sie dieselben Veranstaltungen wie bei einem Vollzeitstudium. Ihr Studienplan sieht aber eine Streckung der Studiendauer vor. Sie können jederzeit mehr Leistungen erbringen als Ihr Studienplan vorsieht, ohne Ihren Teilzeitstatus zu verlieren. Es stehen auch empfohlene Studienpläne zur Wahl, die von 15 CP oder 20 CP im Semester ausgehen. Die Fristen im Teilzeitstudium verlängern sich auf das Doppelte.